Rechtsberatung

Innung   (meist   über   die   Kreishandwerkerschaften)   und   Landesverband   beraten Sie in vielen Fällen des täglichen (Rechts)Lebens und vertreten Sie vor  den  Arbeitsgerichten  (i.d.R.  sogar  kostenlos).  Wichtig  zu  wissen:  wir  beraten finanziell unabhängig!

 

Der  erste  Schwerpunkt  ist  sicherlich  die  Arbeitsrechtsberatung,  bei  der  wir  uns  auf  langjährige  Erfahrungen  und  eine  gute  Vernetzung  verlassen  können.  Wichtig  ist  uns  nicht  die  nur  formale  Beratung,  sondern  auch  das  „Betriebsklima“.  Denn  Mitarbeiter  zu  gewinnen  oder  zu  halten,  wird  immer  anspruchsvoller.      Unsere      Erfahrung:      je      mehr      ein      Betrieb      mit      Arbeitsrechtsfragen  zu  tun  hatte,  umso  mehr  (und  zeitiger)  ruft  er  bei  uns  an.    Ob    konkrete    Empfehlungen,    Mustertexte    oder    Merkblätter,    im    allgemeinen Arbeitsrecht und speziell im Malerbereich kennen wir uns aus. Zum     Arbeitsrecht     gehört     übrigens     auch     alles     rund     um     das      Ausbildungsverhältnis.

 

Der   zweite   große   Schwerpunkt   ist   das   Baurecht.   Unsere   Stärke:   die   technische   Kompetenz   und   juristische   Expertise.   Noch   mehr   als   im   Arbeitsrecht  zeigt  sich,  dass  eine  frühzeitige  Beratung  enorm  wichtig  ist  –  allein  schon  deshalb,  weil  der  Streit  später  oft  im  6-  oder  gar  7-stelligen  Bereich    liegt.    Gerade    Malerbetriebe    haben    kaum    Zeit,    sich    um    Bauverträge,  Dokumentationen   wie   Bedenkenanmeldungen   und   den   ganzen  „Krams“  zu  kümmern.  Das  ist  so,  auch  wenn  es  nicht  gut  ist.  Spätestens  beim  ersten  Anzeichen  von  Spannungen  sollten  Sie  sich  aber  Ihre Vertrags- und Dokumentationslage ansehen – und ggf. Beratungshilfe in  Anspruch  nehmen.  Soweit  es  nötig  ist,  kommen  wir  zu  Baustellen  oder  verhandeln  mit  dem  Auftraggeber  oder  Architekten.  Nicht  selten  müssen  wir uns auch mit der Industrie oder dem Großhandel auseinander setzen.

 

Neben  diesen  beiden  Schwerpunkten  gibt  es  eine  große  Anzahl  von  Beratungsfällen  aus  dem  Zivil-,  Verwaltungs-,  Wettbewerbs-,  Handwerks-  oder  Verwaltungsrecht,  bei  dem  wir  die  Innungen  oder  deren  Mitglieder  beraten.  Nicht  in  allen  Fragen  sind  wir  so  spezialisiert  wie  im  Bau-  oder  Arbeitsrecht. Aber wenn, sagen wir Ihnen das auch offen und ehrlich.